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Tuesday, 23 May 2006 |
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OLG Hamburg: Nutzung eines Werkes als Klingelton nicht ohne Zustimmung Urteil vom 18.01.2006 (Az. 5 U 58/05)
Leitsatz 1. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik als Handy-Klingelton stellt einen Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht gemäß den §§ 14 , 23 UrhG dar. Dies gilt gleichermaßen für monophone und polyphone Klingeltöne. Die Nutzung von Musik als Klingelton kommt eher einer Merchandising-Nutzung nahe als der herkömmlichen Nutzung in Konzerten, im Rundfunk oder auf Tonträgern (Fortführung der Senatsrechtsprechung, s. OLG Hamburg, 4. Februar 2002, 5 U 106/01, GRUR-RR 2002, 249 ). |
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