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Umstrittene Kosten für R-Gespräche |
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Geschrieben von RA Björn Gottschalkson
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Thursday, 10 November 2005 |
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Gerichte beurteilen Zahlungspflicht uneinheitlich. Nachdem in den letzten Jahren ein neuer Boom der sogenannten R-Gespräche einsetzte, führen nun die Probleme um die Abrechnung zu verschiedenen Gerichtsurteilen.
Bei R-Gesprächen werden die entstehenden Gesprächskosten nicht durch den Anrufer, sondern durch den Angerufenen getragen. Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen: -> http://www.teltarif.de/arch/2005/kw34/s18383.html |