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T-Com muss Anschlüsse für Mitbewerber zur Verfügung stellen |
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Geschrieben von RA Björn Gottschalkson
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Thursday, 10 November 2005 |
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Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az.: 3/11 O 133/04) darüber zu befinden, ob sich die Deutsche Telekom weigern darf, den Konkurrenten Telefonanschlüsse auf Basis des normalen Endkundenangebotes zur Verfügung zu stellen.
Die klagende Konkurrentin der Telekom ist darauf angewiesen, dass die Telekom ihr T-Net und T-ISDN-Anschlüsse zur Verfügung stellt. Die Konkurrentin ist auf das Geschäft mit großen und größten Unternehmenskunden spezialisiert. Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen: ->http://www.teltarif.de/arch/2005/kw40/s18845.html |