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OLG Düsseldorf: GSM-Wandler müssen nicht geduldet werden PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005
Mit Urteil vom 28. September 2005 (VI-U 10/05) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass so genannte GSM-Wandler von Mobilfunkbetreibern nach den normalen Verträgen nicht hingenommen werden müssen.

Bei einem GSM-Wandler handelt es sich um ein Gerät, welches Verbindungen aus zum Beispiel dem Festnetz über eine SIM-Karte in das Mobilfunknetz umleitet.

 

Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen:

-> http://www.teltarif.de/arch/2005/kw43/s19150.html

 

 
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