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BGH: 0190-Nummer als "Gewinn-Auskunft" unzulässig PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005
Der Bundesgerichtshofs hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von "Gewinnbenachrichtigungen" an Verbraucher zu entscheiden. Das oberste deutsche Zivilgericht hat in einer am Freitag bekanntgewordenen Entscheidung, eine "Gewinn-Auskunft" unter einer 0190-Telefonnummer als irreführende Werbung qualifiziert.

Die Beklagten hatten unaufgefordert Schreiben an private Verbraucher versandt, in denen diesen mitgeteilt wurde, sie hätten einen von vier abgebildeten Preisen gewonnen.

Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen:

->http://www.teltarif.de/arch/2005/kw38/s18757.html

 

 
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